Berlin, 17.12.2025. Ein Kommentar von Tobias Kollewe Präsident des Bundesverband Coworking Spaces Deutschland e. V. (BVCS)
Am Montag hat der Bundesgerichtshof ein Urteil veröffentlicht, das exemplarisch zeigt, wie weit manche juristische Auffassungen noch von der gelebten Arbeitsrealität entfernt sind. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, ob eine moderne Anwaltskanzlei in einem Coworking Space betrieben werden darf. Der BGH sagt: Nein – zumindest in bestimmten Fällen.
Die Entscheidung ist ein Rückschritt für die Arbeitswelt – und ein Schlag ins Gesicht für all jene, die sich eine flexible, digitale und bürgernahe Berufsausübung wünschen. Und sie ist leider auch ein weiteres Beispiel dafür, wie in Deutschland durch überzogene Bürokratie Innovation ausgebremst wird.
Was war der Fall?
Ein in Berlin ansässiger Rechtsanwalt hatte seine Kanzleiadresse in einem modernen Bürocenter nahe des Hauptbahnhofs eingerichtet. Postannahme, Anrufweiterleitung durch geschultes Personal, buchbare Besprechungsräume, Datenschutzvorkehrungen – alles vorhanden. Persönliche Gespräche mit Mandanten waren selten nötig, aber möglich. Eine gängige und gut funktionierende Praxis.
Doch die Rechtsanwaltskammer Berlin wollte mehr: dauerhaft gemietete, eigene Räumlichkeiten. Kein flexibles Modell, kein geteiltes Nutzungskonzept, keine bedarfsweise Buchung. Der Anwalt klagte, gewann zunächst – doch der BGH hob dieses Urteil nun auf und entschied: Ein Kanzleisitz muss ein dauerhaft verfügbarer, eigener Raum sein. Buchbare Räume in einem Coworking Space genügen nicht.
Nicht Coworking verboten – aber Open Space ausgeschlossen
Wichtig ist: Das Urteil untersagt nicht grundsätzlich die Arbeit in Coworking Spaces. Wer innerhalb eines Coworking Spaces ein abschließbares Büro dauerhaft mietet, erfüllt laut aktueller Rechtslage weiterhin die Anforderungen des § 27 BRAO. Was jedoch ausgeschlossen wird, ist die rein flexible Nutzung von Open Space oder Besprechungsräumen auf Zuruf; selbst wenn alle anderen Anforderungen (Erreichbarkeit, Vertraulichkeit, IT-Sicherheit etc.) erfüllt sind.
Das macht die aktuelle Presseberichterstattung besonders irreführend: Dort ist die Rede von einem Verbot von „Coworking“ – gemeint ist jedoch lediglich eine bestimmte Art der Nutzung. Diese Unschärfe verunsichert – und trifft eine gesamte Branche unberechtigt.
Ein Urteil aus einer anderen Zeit
Man muss es deutlich sagen: Dieses Urteil geht vollkommen an der Realität vorbei. Es ignoriert nicht nur die Digitalisierung juristischer Arbeit, sondern auch die gesellschaftlichen Veränderungen im Arbeitsverhalten – ganz zu schweigen von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten moderner Arbeitsmodelle.
In einer Zeit, in der Remote Work und flexible Arbeitsplätze zum Standard geworden sind, verlangt der BGH faktisch die Rückkehr zur Einzelzelle mit Namensschild. Und das nicht etwa zum Schutz der Mandantschaft, sondern offenbar aus einem antiquierten Verständnis von „Ordnung“ und „Räumlichkeit“.
Überbordende Bürokratie statt zukunftsfähiger Klarheit
Dieses Urteil ist auch ein Paradebeispiel für das, was so viele Menschen, aus meiner Sicht völlig zu Recht, an der deutschen Bürokratie kritisieren: realitätsferne Vorschriften, unflexible Auslegungen und künstliche Hürden, die die Berufsausübung unnötig erschweren.
Der BGH hätte heute die Chance gehabt, für zukunftsorientierte Klarheit zu sorgen:
- die Lebenswirklichkeit moderner juristischer Arbeit anzuerkennen,
- bundesweit Rechtssicherheit für eine längst etablierte Praxis zu schaffen,
- und ganz nebenbei auch noch einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten.
Stattdessen wird ein veralteter Kanzleibegriff zementiert, der nicht nur jungen Jurist:innen den Berufseinstieg erschwert, sondern auch bestehende, funktionierende Modelle infrage stellt.
Was wollte die RAK Berlin damit eigentlich erreichen?
Noch unverständlicher als das Urteil ist die Rolle der Rechtsanwaltskammer Berlin. Sie hat ihre eigenen Mitglieder mit dieser Klage in eine Situation gebracht, die in ihrer Praxiswirkung fatale Folgen haben kann.
Ich frage mich:
- Wollte die RAK Berlin wirklich erreichen, dass Soloanwälte sich dauerhaft teure Einzelbüros leisten müssen – auch wenn sie ihre Mandate digital betreuen?
- War es das Ziel, den flexiblen Berufszugang für junge Juristen bewusst zu erschweren?
- Oder hat man schlicht übersehen, wie heute bereits in anderen Bundesländern rechtssicher aus Coworking Spaces gearbeitet wird?
Denn genau das ist der Punkt: In vielen Regionen Deutschlands ist das, was der BGH heute für unzulässig erklärt hat, längst gelebte und akzeptierte Praxis. Mit diesem Urteil werden bundesweit funktionierende Strukturen zerstört – auf Druck einer Kammer, die offenbar nicht verstanden hat, wie ihre Mitglieder tatsächlich arbeiten.
Coworking: Professionelle Infrastruktur statt Wohnzimmerkanzlei
Ironischerweise wird in der Diskussion kaum hinterfragt, dass viele Anwälte ihre Kanzleiadresse in der eigenen Wohnung führen – was offenbar völlig unkritisch ist. Doch was ist für Mandanten seriöser, sicherer und professioneller?
Gespräche am Küchentisch oder im Wohnzimmer vs. geschützte Räume mit DSGVO-konformer IT, separaten Besprechungsräumen und Empfang? Der Unterschied ist offensichtlich – nur offenbar für den BGH nicht relevant.
Warum das Urteil auch die Coworking-Branche beschädigt
Dieses Urteil betrifft nicht nur Juristen. Es trifft auch die Coworking-Branche mitten ins Herz. Denn es vermittelt den Eindruck, Coworking Spaces seien nicht professionell genug für sensible oder regulierte Berufe. Das ist schlicht falsch. Und es wird der Realität in modernen, hochwertig betriebenen Spaces nicht gerecht.
Wenn höchste Gerichte und Kammern solche Signale senden, untergräbt das das Vertrauen in flexible Arbeitsmodelle – und behindert ihre weitere Verbreitung. Es geht um mehr geht als nur um juristische Feinheiten. Es geht um die Zukunft der Arbeit.
Ein Appell an die Politik
Das heutige Urteil ist nicht nur unverständlich, es ist gefährlich. Es setzt falsche Anreize, schließt neue Generationen von Juristen faktisch aus – und zwingt sie zu starren, überholten Arbeitsplatzmodellen.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, § 27 BRAO endlich an die Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen. Es braucht eine klare, moderne Definition von Kanzleibetrieb, die Datenschutz, Erreichbarkeit und Professionalität berücksichtigt – nicht aber Quadratmeterzahl oder Immobilienvertrag.
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gesprochen, das wie ein Gruß aus der Vergangenheit wirkt. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mit ihrer Klage einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen, der bundesweit für Verunsicherung sorgt – und zugleich ein weiteres Beispiel für den Bürokratiewahnsinn liefert, der Fortschritt in Deutschland so oft blockiert.
Als Bundesverband Coworking Spaces Deutschland stehen wir für eine moderne, flexible und gleichzeitig rechtssichere Arbeitswelt. Coworking ist dabei keine Notlösung, sondern ein professionelles Modell für die Arbeitswelt von heute und morgen – auch für die Anwaltschaft.
