Am 1. August 2021 ist das Transparenzregistergesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Damit wurde das Geldwäschegesetz ergänzt und die Zahl der betroffenen Firmen, die in das Transparenzregister eingetragen werden müssen, deutlich erweitert. Dies betrifft auch Betreibergesellschaften von Coworking Spaces.

Durch den Wegfall der sogenannten Mitteilungsfiktion entwickelt sich das Register zu einem Vollregister. Bis zum 31. Juli 2021 konnte von einer gesonderten Veröffentlichung im Transparenzregister abgesehen werden, wenn die erforderlichen Angaben über ein anderes offizielles Register einzusehen waren. Dies war bis dahin beispielsweise bei allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (GmbH etc.) der Fall.

Durch den Wegfall der Mitteilungsfiktion ist es (mit Übergangsfrist) seit letztem Jahr für die betroffenen Unternehmen erforderlich, die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und in das Register einzutragen. Und nicht nur einmalig, sondern fortlaufend, wenn Änderungen erfolgt sind. Wirtschaflich Berechtigter kann zum Beispiel jeder sein, der indirekt oder direkt mehr als 25 % der Kapitalanteile oder der Stimmrechtsanteile an einem Unternehmen besitzt.

Transparenzregister – Fristen laufen aus

Der Gesetzgeber hat unterschiedliche Übergangsfristen eingeräumt, die alle im Laufe des Jahres 2022 auslaufen (oder bereits ausgelaufen sind). Aktiengesellschaften (AG), SE und KGaA mussten die Eintragung bereits zum 31.03.2022 vornehmen.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften (im Partnerschaftsregister eingetragen) müssen die Eintragung bis spätestens zum 30.06.2022 vornehmen.

Alle anderen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften haben noch eine längere Übergangsfrist bis zum 31.12.2022.

Die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt über die Webseite transparenzregister.de. Dabei sind für jeden wirtschaftlich Berechtigten die folgenden Angaben zu machen:

  • Vor- und Zunamen
  • Geburtsdatum und Wohnort
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • Staatsangehörigkeit

Bussgelder drohen

Eintragung und Überwachung der Meldungen obliegen übrigens der Geschäftsleitung. Wer die Frist verpasst oder die Eintragung nicht korrekt vornimmt, dem drohen sehr schnell Bussgelder. Und das auch schon mal bei Flüchtigkeitsfehler. Mir sind Fälle bekannt, in denen wegen eines fehlenden zweiten Vornamens (Angaben aus dem Personalausweis übernehmen) Bussgelder verhängt wurden. Aufpassen sollten Verpflichtete beispielsweise auch bei einem Umzug eines wirtschaftlich Berechtigten. Auch dann ist eine formelle Aktualisierung des Eintrags notwendig.

Eintrag ins Transparenzregister: Dienstleister oder Do it yourself?

Zwar tummeln sich inzwischen jede Menge Dienstleister am Markt, die die Eintragung zu Pauschalpreisen von zum Beispiel 300€ anbieten. Vermutlich können Verpflichtete sich diese Ausgaben aber sparen. Die Eintragung von zum Beispiel ein oder zwei Datensätzen nimmt nach einer kurzen Einarbeitungszeit vermutlich nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch.

Webinarangebot des BVCS

Da Coworking Spaces auch ihre Vertragspartner identifizieren und eine Risikoanalyse für den eigenen Space erstellen müssen, hat der Bundesverband Coworking Spaces BVCS ein Webinar für Verpflichtete des Geldwäschegesetzes entwickelt.