Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, geschlossene Geschäfte und Unternehmen, wegbrechende Aufträge – die Corona-Pandemie hat Deutschland, Europa und die Welt fest im Griff.

Ein Bereich, der aktuell noch nicht so hart von der Krise betroffen ist, ist die Coworking-Branche. Zwar müssen die rund 450 Coworking-Spaces in Deutschland seit einigen Wochen wirtschaftliche Einbußen im Zusammenhang mit den vielen Absagen von Veranstaltungen oder Buchungen von Meetingräumen verkraften. Die Solidarität zwischen Spaces und Nutzern sei aber nach wie vor sehr groß, sodass viele Abos und Verträge erst einmal weiterlaufen können, sagt Tobias Kollewe, Gründer und Vorstand der cowork AG.

„Auch wenn viele Spaces von Umsatzeinbußen betroffen sind, steigt vermehrt die Nachfrage nach Plätzen in Coworking-Spaces als Alternative zum Homeoffice. Es gibt Menschen, die einfach nicht zu Hause arbeiten können, weil beispielsweise vier Kinder dort herumtoben. Denen bieten die Spaces natürlich einen Arbeitsplatz an“, erklärt Kollewe weiter.

Der Verbandschef, der mit seinem Unternehmen cowork AG selbst mehrere Spaces betreibt, betont, dass alle Spaces Sonderregelungen bzgl. Angebot und Hygiene eingeführt haben. Es dürften keine Gäste mehr empfangen werden, Gemeinschafts- und Meetingräume blieben geschlossen, um eine Ansteckung mit dem Erreger Sars-CoV-2 zu vermeiden.

„Dabei geht mein besonderer Dank an die Space-Managerinnen und -Manager vor Ort, die den Betrieb trotz aller Widrigkeiten aufrecht erhalten, um Coworkern, Unternehmern, Start-ups und Gründer-Teams einen möglichst normalen Alltag an ihrem Arbeitsplatz zu gewährleisten“, betont Kollewe.

Auch bei staatlichen Ausgangsbeschränkungen können Mitarbeiter von Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ihren Arbeitsplatz in einem Coworking-Space aufsuchen, denn das ist in diesem Moment ihr Arbeitsplatz.
„Nach aktuellem Stand können alle Coworker, die Ihren Arbeitsplatz in einem Space haben, diesen auch während der Ausgangsbeschränkung problemlos aufsuchen, wenn sie dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen“, sagt Rechtsanwalt Ingo Schliephake, der sich u. a. auf Fragestellungen rund um das Thema Coworking und Arbeitsrecht fokussiert hat.

Damit die Idee der Ausgangsbeschränkung nicht ad absurdum geführt wird, sollten keine Gemeinschaftsbüros mehr genutzt werden, sondern nur noch Einzelräume. Hier sind die Coworking-Space Betreiber in der Pflicht, denn soziale Kontakte sind zu unterlassen, auch wenn das der Grundidee von Coworking widerspricht.